Der CEO der Geber wurde an die Strafverfolgung weitergeleitet + Kommentare der Agentur von FIFTY FIFTY

 Der CEO der Geber wurde an die Strafverfolgung weitergeleitet + Kommentare der Agentur von FIFTY FIFTY

Der CEO von The Givers wurde der Staatsanwaltschaft übergeben.

Am 16. Februar gab die FIFTY FIFTY-Agentur ATTRAKT bekannt: „Wir haben vor Kurzem eine Mitteilung von der Gangnam-Polizeistation in Seoul erhalten, in der es heißt: ‚Der Fall, in dem Sie eine Beschwerde gegen Ahn Sung Il wegen Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs und Beschädigung oder Zerstörung von Datenverarbeitungs- oder Spezialgeräten eingereicht haben.‘ Medienaufzeichnungen wurden als Straftat anerkannt und [an die Staatsanwaltschaft] weitergeleitet (ohne Inhaftierung).‘“

Zuvor im Juni letzten Jahres, ATTRAKT abgelegt eine Beschwerde bei der Gangnam-Polizeistation gegen Ahn Sung Il, den CEO von The Givers, wegen Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs, Beschädigung oder Zerstörung von Datenverarbeitungs- oder Spezialmedienaufzeichnungen und beruflichem Vertrauensbruch.

Eine Quelle von ATTRAKT teilte mit: „Die ersten Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen wurden acht Monate, nachdem wir eine Beschwerde gegen Ahn Sung Il, CEO und Produzent von The Givers, eingereicht hatten, veröffentlicht. Wir untersuchen auch weiterhin den weiteren Fall, den wir am 7. Juli letzten Jahres wegen beruflicher Unterschlagung, Fälschung privater Dokumente und Verbreitung gefälschter privater Dokumente eingereicht haben. Wir sind zuversichtlich, dass in Zukunft weitere Strafanzeigen gegen Ahn Sung Il bekannt werden.“

Zuvor im Juni 2023, FIFTY FIFTY abgelegt einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Gültigkeit ihrer Exklusivverträge mit ATTRAKT und ATTRAKT vermutlich Die Geber als externe Quelle, die versucht, die Gruppe „aufzukaufen“. ATTRAKT abgelegt eine Beschwerde bei der Gangnam-Polizeistation gegen Ahn Sung Il, den CEO von The Givers, wegen Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs, Beschädigung oder Zerstörung von Datenverarbeitungs- oder Spezialmedienaufzeichnungen und beruflichem Vertrauensbruch.

Quelle ( 1 )